Genau deshalb können Sie ja auch mittels vollmachstlosem Vertreter ohe Ihre persönliche Anwesenheit in Berlin beurkunden lassen. Die Urkunde wird dann zu Ihnen nach Hause gschickt und erst wenn Sie dann die Genehmigungserklärung vor Ihrem Notar vor Ort beurkundet haben ist die Urkunde rechtswirksam. Ihr Orstnotar darf dafür maximal 128 Euro verlangen.